Abkürzungsverzeichnis › m.d.V.b.
Was bedeutet m.d.V.b.?
m.d.V.b.
m.d.V.b. steht für „mit der Verwaltung beauftragt“.
Bedeutung von m.d.V.b.
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mit der Verwaltung beauftragt
Recht & Verwaltungm.d.V.b. wird in diesem Zusammenhang als Kurzform für „mit der Verwaltung beauftragt“ verwendet.
Beispiel: „m.d.V.b.“ wird im passenden Fachkontext für „mit der Verwaltung beauftragt“ verwendet.
Verwendung und Schreibweise
Schreibweise
Übliche Schreibweise: m.d.V.b.. Bei offiziellen Bezeichnungen sollte die etablierte Schreibweise beibehalten werden.
Im Kontext
Für die Zuordnung von m.d.V.b. zu „mit der Verwaltung beauftragt“ sind Fachgebiet, Dokumenttyp und die unmittelbar benachbarten Begriffe entscheidend.
Beispiel
„m.d.V.b.“ wird im passenden Fachkontext für „mit der Verwaltung beauftragt“ verwendet.