HAG
HAG steht für „Gesetz über die Rechtsstellung heimatloser Ausländer im Bundesgebiet, Hauptarbeitsgemeinschaft, Haushaltsrechtsanpassungsgesetz, Heimarbeitsgesetz, Hessisches Ausführungsgesetz, Hochschularbeitsgemeinschaft“.
Bedeutung von HAG
Gesetz über die Rechtsstellung heimatloser Ausländer im Bundesgebiet, Hauptarbeitsgemeinschaft, Haushaltsrechtsanpassungsgesetz, Heimarbeitsgesetz, Hessisches Ausführungsgesetz, Hochschularbeitsgemeinschaft
Recht & VerwaltungHAG wird in diesem Zusammenhang als Kurzform für „Gesetz über die Rechtsstellung heimatloser Ausländer im Bundesgebiet, Hauptarbeitsgemeinschaft, Haushaltsrechtsanpassungsgesetz, Heimarbeitsgesetz, Hessisches Ausführungsgesetz, Hochschularbeitsgemeinschaft“ verwendet. Typische Fundstellen sind Rechtsnormen, Verwaltungstexte oder juristische Fachtexte.
Beispiel: „HAG“ bezeichnet hier „Gesetz über die Rechtsstellung heimatloser Ausländer im Bundesgebiet, Hauptarbeitsgemeinschaft, Haushaltsrechtsanpassungsgesetz, Heimarbeitsgesetz, Hessisches Ausführungsgesetz, Hochschularbeitsgemeinschaft“.
Verwendung und Schreibweise
Schreibweise
Übliche Schreibweise: HAG. Bei offiziellen Bezeichnungen sollte die etablierte Schreibweise beibehalten werden.
Im Kontext
Prüfe, ob Fachgebiet und umgebende Begriffe zu „Gesetz über die Rechtsstellung heimatloser Ausländer im Bundesgebiet, Hauptarbeitsgemeinschaft, Haushaltsrechtsanpassungsgesetz, Heimarbeitsgesetz, Hessisches Ausführungsgesetz, Hochschularbeitsgemeinschaft“ passen.
Beispiel
„HAG“ bezeichnet hier „Gesetz über die Rechtsstellung heimatloser Ausländer im Bundesgebiet, Hauptarbeitsgemeinschaft, Haushaltsrechtsanpassungsgesetz, Heimarbeitsgesetz, Hessisches Ausführungsgesetz, Hochschularbeitsgemeinschaft“.