Abkürzungsverzeichnis E.T.
Was bedeutet E.T.?

E.T.

E.T. steht für „ex testamento“.

Nachschlageeintrag Premium

Bedeutung von E.T.

1

ex testamento

Latein & Erbrecht

E.T. steht im Altbestand für lateinisch ex testamento, „aus dem Testament“ beziehungsweise „kraft Testaments“. Die Wendung gehört in den erbrechtlichen und historischen juristischen Kontext.

Beispiel: Ein Anspruch kann in einer älteren juristischen Quelle als ex testamento, also aufgrund eines Testaments, bezeichnet werden.

Verwendung und Schreibweise

Schreibweise

Schreibweise: E.T.

Im Kontext

Ein Anspruch kann in einer älteren juristischen Quelle als ex testamento, also aufgrund eines Testaments, bezeichnet werden.

Beispiel

Ein Anspruch kann in einer älteren juristischen Quelle als ex testamento, also aufgrund eines Testaments, bezeichnet werden.

Nicht verwechseln

Nicht mit modernen technischen Bedeutungen von ET verwechseln.