Abkürzungsverzeichnis › E.T.
Was bedeutet E.T.?
E.T.
E.T. steht für „ex testamento“.
Bedeutung von E.T.
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ex testamento
Latein & ErbrechtE.T. steht im Altbestand für lateinisch ex testamento, „aus dem Testament“ beziehungsweise „kraft Testaments“. Die Wendung gehört in den erbrechtlichen und historischen juristischen Kontext.
Beispiel: Ein Anspruch kann in einer älteren juristischen Quelle als ex testamento, also aufgrund eines Testaments, bezeichnet werden.
Verwendung und Schreibweise
Schreibweise
Schreibweise: E.T.
Im Kontext
Ein Anspruch kann in einer älteren juristischen Quelle als ex testamento, also aufgrund eines Testaments, bezeichnet werden.
Beispiel
Ein Anspruch kann in einer älteren juristischen Quelle als ex testamento, also aufgrund eines Testaments, bezeichnet werden.
Nicht verwechseln
Nicht mit modernen technischen Bedeutungen von ET verwechseln.