Abkürzungsverzeichnis z.v.
Was bedeutet z.v.?

z.v.

z.v. steht für „zum Verkauf, zum Vermerk, zum Vorgang, zur Verfügung, zur Vernichtung, zur Verwendung, zur Vormerkung“.

Nachschlageeintrag Premium

Bedeutung von z.v.

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zum Verkauf, zum Vermerk, zum Vorgang, zur Verfügung, zur Vernichtung, zur Verwendung, zur Vormerkung

Allgemeines Nachschlagewerk

z.v. ist mehrdeutig. Der Altbestand dokumentiert dafür „zum Verkauf, zum Vermerk, zum Vorgang, zur Verfügung, zur Vernichtung, zur Verwendung, zur Vormerkung“.

Beispiel: In einer Quelle kann z.v. je nach Zusammenhang eine der dokumentierten Bedeutungen bezeichnen.

Verwendung und Schreibweise

Schreibweise

Schreibweise: z.v.

Im Kontext

In einer Quelle kann z.v. je nach Zusammenhang eine der dokumentierten Bedeutungen bezeichnen.

Beispiel

In einer Quelle kann z.v. je nach Zusammenhang eine der dokumentierten Bedeutungen bezeichnen.

Nicht verwechseln

Mehrdeutige Kurzform; ohne belastbaren Kontext sollte keine einzelne Bedeutung automatisch bevorzugt werden.