Abkürzungsverzeichnis › z.v.
Was bedeutet z.v.?
z.v.
z.v. steht für „zum Verkauf, zum Vermerk, zum Vorgang, zur Verfügung, zur Vernichtung, zur Verwendung, zur Vormerkung“.
Bedeutung von z.v.
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zum Verkauf, zum Vermerk, zum Vorgang, zur Verfügung, zur Vernichtung, zur Verwendung, zur Vormerkung
Allgemeines Nachschlagewerkz.v. ist mehrdeutig. Der Altbestand dokumentiert dafür „zum Verkauf, zum Vermerk, zum Vorgang, zur Verfügung, zur Vernichtung, zur Verwendung, zur Vormerkung“.
Beispiel: In einer Quelle kann z.v. je nach Zusammenhang eine der dokumentierten Bedeutungen bezeichnen.
Verwendung und Schreibweise
Schreibweise
Schreibweise: z.v.
Im Kontext
In einer Quelle kann z.v. je nach Zusammenhang eine der dokumentierten Bedeutungen bezeichnen.
Beispiel
In einer Quelle kann z.v. je nach Zusammenhang eine der dokumentierten Bedeutungen bezeichnen.
Nicht verwechseln
Mehrdeutige Kurzform; ohne belastbaren Kontext sollte keine einzelne Bedeutung automatisch bevorzugt werden.