Abkürzungsverzeichnis › z.P.
Was bedeutet z.P.?

z.P.

z.P. steht für „zur Person“.

Nachschlageeintrag Premium

Bedeutung von z.P.

1

zur Person

Allgemeines Nachschlagewerk

z.P. steht für „zur Person“ und wird in Verwaltungs-, Akten- oder Personalzusammenhängen verwendet.

Beispiel: Eine Notiz kann mit „z.P.“ einer Person zugeordnet werden.

Verwendung und Schreibweise

Schreibweise

Schreibweise: z.P.

Im Kontext

Eine Notiz kann mit „z.P.“ einer Person zugeordnet werden.

Beispiel

Eine Notiz kann mit „z.P.“ einer Person zugeordnet werden.

Nicht verwechseln

Seltene beziehungsweise verwaltungsnahe Kurzform.