Abkürzungsverzeichnis › z.P.
Was bedeutet z.P.?
z.P.
z.P. steht für „zur Person“.
Bedeutung von z.P.
1
zur Person
Allgemeines Nachschlagewerkz.P. steht für „zur Person“ und wird in Verwaltungs-, Akten- oder Personalzusammenhängen verwendet.
Beispiel: Eine Notiz kann mit „z.P.“ einer Person zugeordnet werden.
Verwendung und Schreibweise
Schreibweise
Schreibweise: z.P.
Im Kontext
Eine Notiz kann mit „z.P.“ einer Person zugeordnet werden.
Beispiel
Eine Notiz kann mit „z.P.“ einer Person zugeordnet werden.
Nicht verwechseln
Seltene beziehungsweise verwaltungsnahe Kurzform.