Abkürzungsverzeichnis R.-Dir.
Was bedeutet R.-Dir.?

R.-Dir.

R.-Dir. steht für „Regierungsdirektor[in]“.

Fachabkürzung

Bedeutung von R.-Dir.

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Regierungsdirektor[in]

Allgemein

R.-Dir. wird in diesem Zusammenhang als Kurzform für „Regierungsdirektor[in]“ verwendet.

Beispiel: „R.-Dir.“ wird im passenden Fachkontext für „Regierungsdirektor[in]“ verwendet.

Verwendung und Schreibweise

Schreibweise

Übliche Schreibweise: R.-Dir.. Bei offiziellen Bezeichnungen sollte die etablierte Schreibweise beibehalten werden.

Im Kontext

Für die Zuordnung von R.-Dir. zu „Regierungsdirektor[in]“ sind Fachgebiet, Dokumenttyp und die unmittelbar benachbarten Begriffe entscheidend.

Beispiel

„R.-Dir.“ wird im passenden Fachkontext für „Regierungsdirektor[in]“ verwendet.

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