Abkürzungsverzeichnis › R.-Dir.
Was bedeutet R.-Dir.?
R.-Dir.
R.-Dir. steht für „Regierungsdirektor[in]“.
Bedeutung von R.-Dir.
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Regierungsdirektor[in]
AllgemeinR.-Dir. wird in diesem Zusammenhang als Kurzform für „Regierungsdirektor[in]“ verwendet.
Beispiel: „R.-Dir.“ wird im passenden Fachkontext für „Regierungsdirektor[in]“ verwendet.
Verwendung und Schreibweise
Schreibweise
Übliche Schreibweise: R.-Dir.. Bei offiziellen Bezeichnungen sollte die etablierte Schreibweise beibehalten werden.
Im Kontext
Für die Zuordnung von R.-Dir. zu „Regierungsdirektor[in]“ sind Fachgebiet, Dokumenttyp und die unmittelbar benachbarten Begriffe entscheidend.
Beispiel
„R.-Dir.“ wird im passenden Fachkontext für „Regierungsdirektor[in]“ verwendet.