Abkürzungsverzeichnis › R.d.A.
Was bedeutet R.d.A.?
R.d.A.
R.d.A. steht für „Rückseite der Akten“.
Bedeutung von R.d.A.
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Rückseite der Akten
AllgemeinR.d.A. wird in diesem Zusammenhang als Kurzform für „Rückseite der Akten“ verwendet.
Beispiel: „R.d.A.“ wird im passenden Fachkontext für „Rückseite der Akten“ verwendet.
Verwendung und Schreibweise
Schreibweise
Übliche Schreibweise: R.d.A.. Bei offiziellen Bezeichnungen sollte die etablierte Schreibweise beibehalten werden.
Im Kontext
Für die Zuordnung von R.d.A. zu „Rückseite der Akten“ sind Fachgebiet, Dokumenttyp und die unmittelbar benachbarten Begriffe entscheidend.
Beispiel
„R.d.A.“ wird im passenden Fachkontext für „Rückseite der Akten“ verwendet.