Abkürzungsverzeichnis R.-Bel.
Was bedeutet R.-Bel.?

R.-Bel.

R.-Bel. steht für „Rechtsbelehrung“.

Fachabkürzung

Bedeutung von R.-Bel.

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Rechtsbelehrung

Allgemein

R.-Bel. wird in diesem Zusammenhang als Kurzform für „Rechtsbelehrung“ verwendet.

Beispiel: „R.-Bel.“ wird im passenden Fachkontext für „Rechtsbelehrung“ verwendet.

Verwendung und Schreibweise

Schreibweise

Übliche Schreibweise: R.-Bel.. Bei offiziellen Bezeichnungen sollte die etablierte Schreibweise beibehalten werden.

Im Kontext

Für die Zuordnung von R.-Bel. zu „Rechtsbelehrung“ sind Fachgebiet, Dokumenttyp und die unmittelbar benachbarten Begriffe entscheidend.

Beispiel

„R.-Bel.“ wird im passenden Fachkontext für „Rechtsbelehrung“ verwendet.