Abkürzungsverzeichnis › R.-Bel.
Was bedeutet R.-Bel.?
R.-Bel.
R.-Bel. steht für „Rechtsbelehrung“.
Bedeutung von R.-Bel.
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Rechtsbelehrung
AllgemeinR.-Bel. wird in diesem Zusammenhang als Kurzform für „Rechtsbelehrung“ verwendet.
Beispiel: „R.-Bel.“ wird im passenden Fachkontext für „Rechtsbelehrung“ verwendet.
Verwendung und Schreibweise
Schreibweise
Übliche Schreibweise: R.-Bel.. Bei offiziellen Bezeichnungen sollte die etablierte Schreibweise beibehalten werden.
Im Kontext
Für die Zuordnung von R.-Bel. zu „Rechtsbelehrung“ sind Fachgebiet, Dokumenttyp und die unmittelbar benachbarten Begriffe entscheidend.
Beispiel
„R.-Bel.“ wird im passenden Fachkontext für „Rechtsbelehrung“ verwendet.