Abkürzungsverzeichnis p.h.G.
Was bedeutet p.h.G.?

p.h.G.

p.h.G. steht für „persönlich haftender Gesellschafter“.

Organisation / Institution

Bedeutung von p.h.G.

1

persönlich haftender Gesellschafter

Organisation / Institution

p.h.G. wird in diesem Zusammenhang als Kurzform für „persönlich haftender Gesellschafter“ verwendet.

Beispiel: „p.h.G.“ wird im passenden Fachkontext für „persönlich haftender Gesellschafter“ verwendet.

Verwendung und Schreibweise

Schreibweise

Übliche Schreibweise: p.h.G.. Bei offiziellen Bezeichnungen sollte die etablierte Schreibweise beibehalten werden.

Im Kontext

Für die Zuordnung von p.h.G. zu „persönlich haftender Gesellschafter“ sind Fachgebiet, Dokumenttyp und die unmittelbar benachbarten Begriffe entscheidend.

Beispiel

„p.h.G.“ wird im passenden Fachkontext für „persönlich haftender Gesellschafter“ verwendet.