Abkürzungsverzeichnis › p.h.G.
Was bedeutet p.h.G.?
p.h.G.
p.h.G. steht für „persönlich haftender Gesellschafter“.
Bedeutung von p.h.G.
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persönlich haftender Gesellschafter
Organisation / Institutionp.h.G. wird in diesem Zusammenhang als Kurzform für „persönlich haftender Gesellschafter“ verwendet.
Beispiel: „p.h.G.“ wird im passenden Fachkontext für „persönlich haftender Gesellschafter“ verwendet.
Verwendung und Schreibweise
Schreibweise
Übliche Schreibweise: p.h.G.. Bei offiziellen Bezeichnungen sollte die etablierte Schreibweise beibehalten werden.
Im Kontext
Für die Zuordnung von p.h.G. zu „persönlich haftender Gesellschafter“ sind Fachgebiet, Dokumenttyp und die unmittelbar benachbarten Begriffe entscheidend.
Beispiel
„p.h.G.“ wird im passenden Fachkontext für „persönlich haftender Gesellschafter“ verwendet.