Abkürzungsverzeichnis › P.-Ausw.
Was bedeutet P.-Ausw.?
P.-Ausw.
P.-Ausw. steht für „Personalausweis“.
Bedeutung von P.-Ausw.
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Personalausweis
AllgemeinP.-Ausw. wird in diesem Zusammenhang als Kurzform für „Personalausweis“ verwendet.
Beispiel: „P.-Ausw.“ wird im passenden Fachkontext für „Personalausweis“ verwendet.
Verwendung und Schreibweise
Schreibweise
Übliche Schreibweise: P.-Ausw.. Bei offiziellen Bezeichnungen sollte die etablierte Schreibweise beibehalten werden.
Im Kontext
Für die Zuordnung von P.-Ausw. zu „Personalausweis“ sind Fachgebiet, Dokumenttyp und die unmittelbar benachbarten Begriffe entscheidend.
Beispiel
„P.-Ausw.“ wird im passenden Fachkontext für „Personalausweis“ verwendet.