Abkürzungsverzeichnis P.-Ausw.
Was bedeutet P.-Ausw.?

P.-Ausw.

P.-Ausw. steht für „Personalausweis“.

Fachabkürzung

Bedeutung von P.-Ausw.

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Personalausweis

Allgemein

P.-Ausw. wird in diesem Zusammenhang als Kurzform für „Personalausweis“ verwendet.

Beispiel: „P.-Ausw.“ wird im passenden Fachkontext für „Personalausweis“ verwendet.

Verwendung und Schreibweise

Schreibweise

Übliche Schreibweise: P.-Ausw.. Bei offiziellen Bezeichnungen sollte die etablierte Schreibweise beibehalten werden.

Im Kontext

Für die Zuordnung von P.-Ausw. zu „Personalausweis“ sind Fachgebiet, Dokumenttyp und die unmittelbar benachbarten Begriffe entscheidend.

Beispiel

„P.-Ausw.“ wird im passenden Fachkontext für „Personalausweis“ verwendet.

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