Abkürzungsverzeichnis › n.abz.
Was bedeutet n.abz.?
n.abz.
n.abz. steht für „nicht abzugsfähig“.
Bedeutung von n.abz.
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nicht abzugsfähig
Allgemeinn.abz. wird in diesem Zusammenhang als Kurzform für „nicht abzugsfähig“ verwendet.
Beispiel: „n.abz.“ wird im passenden Fachkontext für „nicht abzugsfähig“ verwendet.
Verwendung und Schreibweise
Schreibweise
Übliche Schreibweise: n.abz.. Bei offiziellen Bezeichnungen sollte die etablierte Schreibweise beibehalten werden.
Im Kontext
Für die Zuordnung von n.abz. zu „nicht abzugsfähig“ sind Fachgebiet, Dokumenttyp und die unmittelbar benachbarten Begriffe entscheidend.
Beispiel
„n.abz.“ wird im passenden Fachkontext für „nicht abzugsfähig“ verwendet.