Abkürzungsverzeichnis n.abz.
Was bedeutet n.abz.?

n.abz.

n.abz. steht für „nicht abzugsfähig“.

Fachabkürzung

Bedeutung von n.abz.

1

nicht abzugsfähig

Allgemein

n.abz. wird in diesem Zusammenhang als Kurzform für „nicht abzugsfähig“ verwendet.

Beispiel: „n.abz.“ wird im passenden Fachkontext für „nicht abzugsfähig“ verwendet.

Verwendung und Schreibweise

Schreibweise

Übliche Schreibweise: n.abz.. Bei offiziellen Bezeichnungen sollte die etablierte Schreibweise beibehalten werden.

Im Kontext

Für die Zuordnung von n.abz. zu „nicht abzugsfähig“ sind Fachgebiet, Dokumenttyp und die unmittelbar benachbarten Begriffe entscheidend.

Beispiel

„n.abz.“ wird im passenden Fachkontext für „nicht abzugsfähig“ verwendet.

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