Abkürzungsverzeichnis L.-Abg.
Was bedeutet L.-Abg.?

L.-Abg.

L.-Abg. steht für „Landtagsabgeordnete[r]“.

Fachabkürzung

Bedeutung von L.-Abg.

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Landtagsabgeordnete[r]

Allgemein

L.-Abg. wird in diesem Zusammenhang als Kurzform für „Landtagsabgeordnete[r]“ verwendet.

Beispiel: „L.-Abg.“ wird im passenden Fachkontext für „Landtagsabgeordnete[r]“ verwendet.

Verwendung und Schreibweise

Schreibweise

Übliche Schreibweise: L.-Abg.. Bei offiziellen Bezeichnungen sollte die etablierte Schreibweise beibehalten werden.

Im Kontext

Für die Zuordnung von L.-Abg. zu „Landtagsabgeordnete[r]“ sind Fachgebiet, Dokumenttyp und die unmittelbar benachbarten Begriffe entscheidend.

Beispiel

„L.-Abg.“ wird im passenden Fachkontext für „Landtagsabgeordnete[r]“ verwendet.