Abkürzungsverzeichnis › L.-Abg.
Was bedeutet L.-Abg.?
L.-Abg.
L.-Abg. steht für „Landtagsabgeordnete[r]“.
Bedeutung von L.-Abg.
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Landtagsabgeordnete[r]
AllgemeinL.-Abg. wird in diesem Zusammenhang als Kurzform für „Landtagsabgeordnete[r]“ verwendet.
Beispiel: „L.-Abg.“ wird im passenden Fachkontext für „Landtagsabgeordnete[r]“ verwendet.
Verwendung und Schreibweise
Schreibweise
Übliche Schreibweise: L.-Abg.. Bei offiziellen Bezeichnungen sollte die etablierte Schreibweise beibehalten werden.
Im Kontext
Für die Zuordnung von L.-Abg. zu „Landtagsabgeordnete[r]“ sind Fachgebiet, Dokumenttyp und die unmittelbar benachbarten Begriffe entscheidend.
Beispiel
„L.-Abg.“ wird im passenden Fachkontext für „Landtagsabgeordnete[r]“ verwendet.