Abkürzungsverzeichnis › LAbg.
Was bedeutet LAbg.?
LAbg.
LAbg. steht für „Landtagsabgeordnete[r]“.
Bedeutung von LAbg.
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Landtagsabgeordnete[r]
Politik, Verwaltung & öffentliche InstitutionenLAbg. steht für „Landtagsabgeordnete[r]“. Die Kurzform gehört zum Themenbereich Politik, Verwaltung & öffentliche Institutionen.
Beispiel: In einer entsprechenden Quelle kann LAbg. als Kurzform für „Landtagsabgeordnete[r]“ verwendet werden.
Verwendung und Schreibweise
Schreibweise
Schreibweise: LAbg.
Im Kontext
In einer entsprechenden Quelle kann LAbg. als Kurzform für „Landtagsabgeordnete[r]“ verwendet werden.
Beispiel
In einer entsprechenden Quelle kann LAbg. als Kurzform für „Landtagsabgeordnete[r]“ verwendet werden.
Nicht verwechseln
Bei historischen, regionalen oder institutionsbezogenen Bedeutungen sollte der Quellenkontext mitberücksichtigt werden.