Abkürzungsverzeichnis › k.u.k.
Was bedeutet k.u.k.?
k.u.k.
k.u.k. steht für „kaiserlich und königlich“.
Bedeutung von k.u.k.
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kaiserlich und königlich
Allgemeink.u.k. wird in diesem Zusammenhang als Kurzform für „kaiserlich und königlich“ verwendet.
Beispiel: „k.u.k.“ wird im passenden Fachkontext für „kaiserlich und königlich“ verwendet.
Verwendung und Schreibweise
Schreibweise
Übliche Schreibweise: k.u.k.. Bei offiziellen Bezeichnungen sollte die etablierte Schreibweise beibehalten werden.
Im Kontext
Für die Zuordnung von k.u.k. zu „kaiserlich und königlich“ sind Fachgebiet, Dokumenttyp und die unmittelbar benachbarten Begriffe entscheidend.
Beispiel
„k.u.k.“ wird im passenden Fachkontext für „kaiserlich und königlich“ verwendet.