Abkürzungsverzeichnis › K.-Schr.
Was bedeutet K.-Schr.?
K.-Schr.
K.-Schr. steht für „Kündigungsschreiben“.
Bedeutung von K.-Schr.
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Kündigungsschreiben
AllgemeinK.-Schr. wird in diesem Zusammenhang als Kurzform für „Kündigungsschreiben“ verwendet.
Beispiel: „K.-Schr.“ wird im passenden Fachkontext für „Kündigungsschreiben“ verwendet.
Verwendung und Schreibweise
Schreibweise
Übliche Schreibweise: K.-Schr.. Bei offiziellen Bezeichnungen sollte die etablierte Schreibweise beibehalten werden.
Im Kontext
Für die Zuordnung von K.-Schr. zu „Kündigungsschreiben“ sind Fachgebiet, Dokumenttyp und die unmittelbar benachbarten Begriffe entscheidend.
Beispiel
„K.-Schr.“ wird im passenden Fachkontext für „Kündigungsschreiben“ verwendet.