Abkürzungsverzeichnis › k.k.
Was bedeutet k.k.?
k.k.
k.k. steht für „kaiserlich-königlich“.
Bedeutung von k.k.
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kaiserlich-königlich
Allgemeink.k. wird in diesem Zusammenhang als Kurzform für „kaiserlich-königlich“ verwendet.
Beispiel: „k.k.“ wird im passenden Fachkontext für „kaiserlich-königlich“ verwendet.
Verwendung und Schreibweise
Schreibweise
Übliche Schreibweise: k.k.. Bei offiziellen Bezeichnungen sollte die etablierte Schreibweise beibehalten werden.
Im Kontext
Für die Zuordnung von k.k. zu „kaiserlich-königlich“ sind Fachgebiet, Dokumenttyp und die unmittelbar benachbarten Begriffe entscheidend.
Beispiel
„k.k.“ wird im passenden Fachkontext für „kaiserlich-königlich“ verwendet.