Abkürzungsverzeichnis k.k.
Was bedeutet k.k.?

k.k.

k.k. steht für „kaiserlich-königlich“.

Fachabkürzung

Bedeutung von k.k.

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kaiserlich-königlich

Allgemein

k.k. wird in diesem Zusammenhang als Kurzform für „kaiserlich-königlich“ verwendet.

Beispiel: „k.k.“ wird im passenden Fachkontext für „kaiserlich-königlich“ verwendet.

Verwendung und Schreibweise

Schreibweise

Übliche Schreibweise: k.k.. Bei offiziellen Bezeichnungen sollte die etablierte Schreibweise beibehalten werden.

Im Kontext

Für die Zuordnung von k.k. zu „kaiserlich-königlich“ sind Fachgebiet, Dokumenttyp und die unmittelbar benachbarten Begriffe entscheidend.

Beispiel

„k.k.“ wird im passenden Fachkontext für „kaiserlich-königlich“ verwendet.

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