Abkürzungsverzeichnis › K.d.ö.R.
Was bedeutet K.d.ö.R.?
K.d.ö.R.
K.d.ö.R. steht für „Körperschaft des öffentlichen Rechts“.
Bedeutung von K.d.ö.R.
1
Körperschaft des öffentlichen Rechts
AllgemeinK.d.ö.R. wird in diesem Zusammenhang als Kurzform für „Körperschaft des öffentlichen Rechts“ verwendet.
Beispiel: „K.d.ö.R.“ wird im passenden Fachkontext für „Körperschaft des öffentlichen Rechts“ verwendet.
Verwendung und Schreibweise
Schreibweise
Übliche Schreibweise: K.d.ö.R.. Bei offiziellen Bezeichnungen sollte die etablierte Schreibweise beibehalten werden.
Im Kontext
Für die Zuordnung von K.d.ö.R. zu „Körperschaft des öffentlichen Rechts“ sind Fachgebiet, Dokumenttyp und die unmittelbar benachbarten Begriffe entscheidend.
Beispiel
„K.d.ö.R.“ wird im passenden Fachkontext für „Körperschaft des öffentlichen Rechts“ verwendet.