KAV
KAV steht für „Katholischer Akademikerverband, Kaufanwartschaftsvertrag, Kommunale arbeitsrechtliche Vereinigungen, Kommunale Ausländervertretung, Konzessionsabgabenverordnung, kurze Anhängerverbindung[en]“.
Bedeutung von KAV
Katholischer Akademikerverband, Kaufanwartschaftsvertrag, Kommunale arbeitsrechtliche Vereinigungen, Kommunale Ausländervertretung, Konzessionsabgabenverordnung, kurze Anhängerverbindung[en]
Wirtschaft, Finanzen & RechnungswesenKAV ist stark mehrdeutig. Der Altbestand führt unter anderem Katholischer Akademikerverband, Kaufanwartschaftsvertrag, kommunale arbeitsrechtliche Vereinigungen, Kommunale Ausländervertretung und Konzessionsabgabenverordnung.
Beispiel: In energierechtlichen Texten kann KAV für Konzessionsabgabenverordnung stehen.
Verwendung und Schreibweise
Schreibweise
Schreibweise: KAV
Im Kontext
In energierechtlichen Texten kann KAV für Konzessionsabgabenverordnung stehen.
Beispiel
In energierechtlichen Texten kann KAV für Konzessionsabgabenverordnung stehen.
Nicht verwechseln
Mehrere rechtlich und organisatorisch völlig verschiedene Bedeutungen; eine Auflösung ohne Kontext ist unzuverlässig.