Abkürzungsverzeichnis › KapSt.
Was bedeutet KapSt.?
KapSt.
KapSt. steht für „Kapitalertragsteuer“.
Bedeutung von KapSt.
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Kapitalertragsteuer
AllgemeinKapSt. wird in diesem Zusammenhang als Kurzform für „Kapitalertragsteuer“ verwendet.
Beispiel: „KapSt.“ wird im passenden Fachkontext für „Kapitalertragsteuer“ verwendet.
Verwendung und Schreibweise
Schreibweise
Übliche Schreibweise: KapSt.. Bei offiziellen Bezeichnungen sollte die etablierte Schreibweise beibehalten werden.
Im Kontext
Für die Zuordnung von KapSt. zu „Kapitalertragsteuer“ sind Fachgebiet, Dokumenttyp und die unmittelbar benachbarten Begriffe entscheidend.
Beispiel
„KapSt.“ wird im passenden Fachkontext für „Kapitalertragsteuer“ verwendet.