Abkürzungsverzeichnis › jur.
Was bedeutet jur.?

jur.

jur. kann mehrere Bedeutungen haben. Eine im bisherigen Verzeichnis geführte Bedeutung ist „juridisch“; der Kontext entscheidet.

Nachschlageeintrag Premium

Bedeutung von jur.

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juridisch

Allgemeines Nachschlagewerk

jur. steht für „juridisch“. Die Kurzform gehört zum Themenbereich Allgemeines Nachschlagewerk.

Beispiel: In einer entsprechenden Quelle kann jur. für „juridisch“ stehen.

Verwendung und Schreibweise

Schreibweise

Schreibweise: jur.

Im Kontext

In einer entsprechenden Quelle kann jur. für „juridisch“ stehen.

Beispiel

In einer entsprechenden Quelle kann jur. für „juridisch“ stehen.

Nicht verwechseln

Bei seltenen, historischen oder institutionsbezogenen Verwendungen sollte der konkrete Quellenkontext geprüft werden.