Abkürzungsverzeichnis › jur.
Was bedeutet jur.?
jur.
jur. kann mehrere Bedeutungen haben. Eine im bisherigen Verzeichnis geführte Bedeutung ist „juridisch“; der Kontext entscheidet.
Bedeutung von jur.
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juridisch
Allgemeines Nachschlagewerkjur. steht für „juridisch“. Die Kurzform gehört zum Themenbereich Allgemeines Nachschlagewerk.
Beispiel: In einer entsprechenden Quelle kann jur. für „juridisch“ stehen.
Verwendung und Schreibweise
Schreibweise
Schreibweise: jur.
Im Kontext
In einer entsprechenden Quelle kann jur. für „juridisch“ stehen.
Beispiel
In einer entsprechenden Quelle kann jur. für „juridisch“ stehen.
Nicht verwechseln
Bei seltenen, historischen oder institutionsbezogenen Verwendungen sollte der konkrete Quellenkontext geprüft werden.