Jur.
Jur. kann mehrere Bedeutungen haben. Eine im bisherigen Verzeichnis geführte Bedeutung ist „Jurisprudenz“; der Kontext entscheidet.
Bedeutungen von Jur.
Jurisprudenz
AllgemeinJur. wird in diesem Zusammenhang als Kurzform für „Jurisprudenz“ verwendet.
Beispiel: „Jur.“ wird im passenden Fachkontext für „Jurisprudenz“ verwendet.
Jurist[en]
AllgemeinJur. wird in diesem Zusammenhang als Kurzform für „Jurist[en]“ verwendet.
Beispiel: „Jur.“ wird im passenden Fachkontext für „Jurist[en]“ verwendet.
Welche Bedeutung ist gemeint?
Jur. ist mehrdeutig; Fachgebiet, Dokumenttyp und benachbarte Begriffe helfen bei der Zuordnung.
Verwendung und Schreibweise
Schreibweise
Übliche Schreibweise: Jur.. Bei offiziellen Bezeichnungen sollte die etablierte Schreibweise beibehalten werden.
Im Kontext
Jur. ist mehrdeutig; Fachgebiet, Dokumenttyp und benachbarte Begriffe helfen bei der Zuordnung.
Beispiel
„Jur.“ wird im passenden Fachkontext für „Jurisprudenz“ verwendet.
Nicht verwechseln
Jur. nicht ohne Kontext einer einzigen Bedeutung zuordnen.