Abkürzungsverzeichnis › j.P.
Was bedeutet j.P.?
j.P.
j.P. steht für „juristische Person“.
Bedeutung von j.P.
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juristische Person
Allgemeinj.P. wird in diesem Zusammenhang als Kurzform für „juristische Person“ verwendet.
Beispiel: „j.P.“ wird im passenden Fachkontext für „juristische Person“ verwendet.
Verwendung und Schreibweise
Schreibweise
Übliche Schreibweise: j.P.. Bei offiziellen Bezeichnungen sollte die etablierte Schreibweise beibehalten werden.
Im Kontext
Für die Zuordnung von j.P. zu „juristische Person“ sind Fachgebiet, Dokumenttyp und die unmittelbar benachbarten Begriffe entscheidend.
Beispiel
„j.P.“ wird im passenden Fachkontext für „juristische Person“ verwendet.