Abkürzungsverzeichnis j.P.
Was bedeutet j.P.?

j.P.

j.P. steht für „juristische Person“.

Fachabkürzung

Bedeutung von j.P.

1

juristische Person

Allgemein

j.P. wird in diesem Zusammenhang als Kurzform für „juristische Person“ verwendet.

Beispiel: „j.P.“ wird im passenden Fachkontext für „juristische Person“ verwendet.

Verwendung und Schreibweise

Schreibweise

Übliche Schreibweise: j.P.. Bei offiziellen Bezeichnungen sollte die etablierte Schreibweise beibehalten werden.

Im Kontext

Für die Zuordnung von j.P. zu „juristische Person“ sind Fachgebiet, Dokumenttyp und die unmittelbar benachbarten Begriffe entscheidend.

Beispiel

„j.P.“ wird im passenden Fachkontext für „juristische Person“ verwendet.

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