Abkürzungsverzeichnis › JBl.
Was bedeutet JBl.?
JBl.
JBl. steht für „Justizblatt“.
Bedeutung von JBl.
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Justizblatt
AllgemeinJBl. wird in diesem Zusammenhang als Kurzform für „Justizblatt“ verwendet.
Beispiel: „JBl.“ wird im passenden Fachkontext für „Justizblatt“ verwendet.
Verwendung und Schreibweise
Schreibweise
Übliche Schreibweise: JBl.. Bei offiziellen Bezeichnungen sollte die etablierte Schreibweise beibehalten werden.
Im Kontext
Für die Zuordnung von JBl. zu „Justizblatt“ sind Fachgebiet, Dokumenttyp und die unmittelbar benachbarten Begriffe entscheidend.
Beispiel
„JBl.“ wird im passenden Fachkontext für „Justizblatt“ verwendet.