Abkürzungsverzeichnis › i.d.F.
Was bedeutet i.d.F.?

i.d.F.

i.d.F. hat mehrere Bedeutungen, darunter „in der Fassung“, „in dieser Fassung“, „in der Form“.

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Bedeutungen von i.d.F.

1

in der Fassung

Recht & Verwaltung

i.d.F. steht in Rechts- und Verwaltungstexten typischerweise für „in der Fassung“ oder „in dieser Fassung“.

Beispiel: Eine Vorschrift kann „i.d.F. vom 1. Januar …“ zitiert werden.

2

in dieser Fassung

Recht & Verwaltung

i.d.F. steht in Rechts- und Verwaltungstexten typischerweise für „in der Fassung“ oder „in dieser Fassung“.

Beispiel: Eine Vorschrift kann „i.d.F. vom 1. Januar …“ zitiert werden.

3

in der Form

Recht & Verwaltung

i.d.F. steht in Rechts- und Verwaltungstexten typischerweise für „in der Fassung“ oder „in dieser Fassung“.

Beispiel: Eine Vorschrift kann „i.d.F. vom 1. Januar …“ zitiert werden.

Welche Bedeutung ist gemeint?

Gesetz, Verordnung, Änderungsstand, Fundstelle oder Rechtsnorm sind typische Hinweise.

Verwendung und Schreibweise

Schreibweise

Schreibweise: i.d.F.

Im Kontext

Eine Vorschrift kann „i.d.F. vom 1. Januar …“ zitiert werden.

Beispiel

Eine Vorschrift kann „i.d.F. vom 1. Januar …“ zitiert werden.

Nicht verwechseln

Bei Rechtszitaten ist der konkrete Fassungsstand entscheidend.