i.d.F.
i.d.F. hat mehrere Bedeutungen, darunter „in der Fassung“, „in dieser Fassung“, „in der Form“.
Bedeutungen von i.d.F.
in der Fassung
Recht & Verwaltungi.d.F. steht in Rechts- und Verwaltungstexten typischerweise für „in der Fassung“ oder „in dieser Fassung“.
Beispiel: Eine Vorschrift kann „i.d.F. vom 1. Januar …“ zitiert werden.
in dieser Fassung
Recht & Verwaltungi.d.F. steht in Rechts- und Verwaltungstexten typischerweise für „in der Fassung“ oder „in dieser Fassung“.
Beispiel: Eine Vorschrift kann „i.d.F. vom 1. Januar …“ zitiert werden.
in der Form
Recht & Verwaltungi.d.F. steht in Rechts- und Verwaltungstexten typischerweise für „in der Fassung“ oder „in dieser Fassung“.
Beispiel: Eine Vorschrift kann „i.d.F. vom 1. Januar …“ zitiert werden.
Welche Bedeutung ist gemeint?
Gesetz, Verordnung, Änderungsstand, Fundstelle oder Rechtsnorm sind typische Hinweise.
Verwendung und Schreibweise
Schreibweise
Schreibweise: i.d.F.
Im Kontext
Eine Vorschrift kann „i.d.F. vom 1. Januar …“ zitiert werden.
Beispiel
Eine Vorschrift kann „i.d.F. vom 1. Januar …“ zitiert werden.
Nicht verwechseln
Bei Rechtszitaten ist der konkrete Fassungsstand entscheidend.