Abkürzungsverzeichnis H.-Verw.
Was bedeutet H.-Verw.?

H.-Verw.

H.-Verw. steht für „Hauptverwaltung“.

Fachabkürzung

Bedeutung von H.-Verw.

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Hauptverwaltung

Recht & Verwaltung

H.-Verw. wird in diesem Zusammenhang als Kurzform für „Hauptverwaltung“ verwendet.

Beispiel: „H.-Verw.“ wird im passenden Fachkontext für „Hauptverwaltung“ verwendet.

Verwendung und Schreibweise

Schreibweise

Übliche Schreibweise: H.-Verw.. Bei offiziellen Bezeichnungen sollte die etablierte Schreibweise beibehalten werden.

Im Kontext

Für die Zuordnung von H.-Verw. zu „Hauptverwaltung“ sind Fachgebiet, Dokumenttyp und die unmittelbar benachbarten Begriffe entscheidend.

Beispiel

„H.-Verw.“ wird im passenden Fachkontext für „Hauptverwaltung“ verwendet.