Abkürzungsverzeichnis › H.-Verw.
Was bedeutet H.-Verw.?
H.-Verw.
H.-Verw. steht für „Hauptverwaltung“.
Bedeutung von H.-Verw.
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Hauptverwaltung
Recht & VerwaltungH.-Verw. wird in diesem Zusammenhang als Kurzform für „Hauptverwaltung“ verwendet.
Beispiel: „H.-Verw.“ wird im passenden Fachkontext für „Hauptverwaltung“ verwendet.
Verwendung und Schreibweise
Schreibweise
Übliche Schreibweise: H.-Verw.. Bei offiziellen Bezeichnungen sollte die etablierte Schreibweise beibehalten werden.
Im Kontext
Für die Zuordnung von H.-Verw. zu „Hauptverwaltung“ sind Fachgebiet, Dokumenttyp und die unmittelbar benachbarten Begriffe entscheidend.
Beispiel
„H.-Verw.“ wird im passenden Fachkontext für „Hauptverwaltung“ verwendet.