Abkürzungsverzeichnis H.-Vertr.
Was bedeutet H.-Vertr.?

H.-Vertr.

H.-Vertr. steht für „Handelsvertretung“.

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Bedeutung von H.-Vertr.

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Handelsvertretung

Vertrieb & Handelsrecht

H.-Vertr. steht für Handelsvertretung und bezeichnet die Tätigkeit oder Organisation eines Handelsvertreters.

Beispiel: Ein Unternehmen kann für eine Region eine H.-Vertr. beauftragen.

Verwendung und Schreibweise

Schreibweise

Schreibweise: H.-Vertr.

Im Kontext

Ein Unternehmen kann für eine Region eine H.-Vertr. beauftragen.

Beispiel

Ein Unternehmen kann für eine Region eine H.-Vertr. beauftragen.

Nicht verwechseln

Nicht mit allgemeiner rechtlicher Vertretung verwechseln.