Abkürzungsverzeichnis › h.Rspr.
Was bedeutet h.Rspr.?
h.Rspr.
h.Rspr. steht für „herrschende Rechtsprechung“.
Bedeutung von h.Rspr.
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herrschende Rechtsprechung
Recht & Rechtsprechungh.Rspr. steht für herrschende Rechtsprechung und bezeichnet die überwiegend beziehungsweise gefestigt vertretene Auffassung der Gerichte.
Beispiel: Eine juristische Anmerkung kann eine Rechtsauffassung als h.Rspr. bezeichnen.
Verwendung und Schreibweise
Schreibweise
Schreibweise: h.Rspr.
Im Kontext
Eine juristische Anmerkung kann eine Rechtsauffassung als h.Rspr. bezeichnen.
Beispiel
Eine juristische Anmerkung kann eine Rechtsauffassung als h.Rspr. bezeichnen.
Nicht verwechseln
Von h.M. und h.L. zu unterscheiden; diese beziehen sich nicht ausschließlich auf Gerichte.