Abkürzungsverzeichnis › h.Rspr.
Was bedeutet h.Rspr.?

h.Rspr.

h.Rspr. steht für „herrschende Rechtsprechung“.

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Bedeutung von h.Rspr.

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herrschende Rechtsprechung

Recht & Rechtsprechung

h.Rspr. steht für herrschende Rechtsprechung und bezeichnet die überwiegend beziehungsweise gefestigt vertretene Auffassung der Gerichte.

Beispiel: Eine juristische Anmerkung kann eine Rechtsauffassung als h.Rspr. bezeichnen.

Verwendung und Schreibweise

Schreibweise

Schreibweise: h.Rspr.

Im Kontext

Eine juristische Anmerkung kann eine Rechtsauffassung als h.Rspr. bezeichnen.

Beispiel

Eine juristische Anmerkung kann eine Rechtsauffassung als h.Rspr. bezeichnen.

Nicht verwechseln

Von h.M. und h.L. zu unterscheiden; diese beziehen sich nicht ausschließlich auf Gerichte.