Abkürzungsverzeichnis › h.R.
Was bedeutet h.R.?
h.R.
h.R. steht für „herrschende Rechtsprechung“.
Bedeutung von h.R.
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herrschende Rechtsprechung
Allgemeinh.R. wird in diesem Zusammenhang als Kurzform für „herrschende Rechtsprechung“ verwendet.
Beispiel: „h.R.“ wird im passenden Fachkontext für „herrschende Rechtsprechung“ verwendet.
Verwendung und Schreibweise
Schreibweise
Übliche Schreibweise: h.R.. Bei offiziellen Bezeichnungen sollte die etablierte Schreibweise beibehalten werden.
Im Kontext
Für die Zuordnung von h.R. zu „herrschende Rechtsprechung“ sind Fachgebiet, Dokumenttyp und die unmittelbar benachbarten Begriffe entscheidend.
Beispiel
„h.R.“ wird im passenden Fachkontext für „herrschende Rechtsprechung“ verwendet.