Abkürzungsverzeichnis h.R.
Was bedeutet h.R.?

h.R.

h.R. steht für „herrschende Rechtsprechung“.

Fachabkürzung

Bedeutung von h.R.

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herrschende Rechtsprechung

Allgemein

h.R. wird in diesem Zusammenhang als Kurzform für „herrschende Rechtsprechung“ verwendet.

Beispiel: „h.R.“ wird im passenden Fachkontext für „herrschende Rechtsprechung“ verwendet.

Verwendung und Schreibweise

Schreibweise

Übliche Schreibweise: h.R.. Bei offiziellen Bezeichnungen sollte die etablierte Schreibweise beibehalten werden.

Im Kontext

Für die Zuordnung von h.R. zu „herrschende Rechtsprechung“ sind Fachgebiet, Dokumenttyp und die unmittelbar benachbarten Begriffe entscheidend.

Beispiel

„h.R.“ wird im passenden Fachkontext für „herrschende Rechtsprechung“ verwendet.