Abkürzungsverzeichnis › H.-Ger.
Was bedeutet H.-Ger.?
H.-Ger.
H.-Ger. steht für „Hauptgericht“.
Bedeutung von H.-Ger.
1
Hauptgericht
Recht & VerwaltungH.-Ger. wird in diesem Zusammenhang als Kurzform für „Hauptgericht“ verwendet.
Beispiel: „H.-Ger.“ wird im passenden Fachkontext für „Hauptgericht“ verwendet.
Verwendung und Schreibweise
Schreibweise
Übliche Schreibweise: H.-Ger.. Bei offiziellen Bezeichnungen sollte die etablierte Schreibweise beibehalten werden.
Im Kontext
Für die Zuordnung von H.-Ger. zu „Hauptgericht“ sind Fachgebiet, Dokumenttyp und die unmittelbar benachbarten Begriffe entscheidend.
Beispiel
„H.-Ger.“ wird im passenden Fachkontext für „Hauptgericht“ verwendet.