Abkürzungsverzeichnis › H.-Geh.
Was bedeutet H.-Geh.?
H.-Geh.
H.-Geh. steht für „Handlungsgehilfe“.
Bedeutung von H.-Geh.
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Handlungsgehilfe
AllgemeinH.-Geh. wird in diesem Zusammenhang als Kurzform für „Handlungsgehilfe“ verwendet.
Beispiel: „H.-Geh.“ wird im passenden Fachkontext für „Handlungsgehilfe“ verwendet.
Verwendung und Schreibweise
Schreibweise
Übliche Schreibweise: H.-Geh.. Bei offiziellen Bezeichnungen sollte die etablierte Schreibweise beibehalten werden.
Im Kontext
Für die Zuordnung von H.-Geh. zu „Handlungsgehilfe“ sind Fachgebiet, Dokumenttyp und die unmittelbar benachbarten Begriffe entscheidend.
Beispiel
„H.-Geh.“ wird im passenden Fachkontext für „Handlungsgehilfe“ verwendet.