Ha.-Vertr.
Ha.-Vertr. kann mehrere Bedeutungen haben. Eine im bisherigen Verzeichnis geführte Bedeutung ist „Handelsvertrag, Handelsvertreter“; der Kontext entscheidet.
Bedeutungen von Ha.-Vertr.
Handelsvertrag, Handelsvertreter
AllgemeinHa.-Vertr. wird in diesem Zusammenhang als Kurzform für „Handelsvertrag, Handelsvertreter“ verwendet.
Beispiel: „Ha.-Vertr.“ wird im passenden Fachkontext für „Handelsvertrag, Handelsvertreter“ verwendet.
Handelsvertretung
AllgemeinHa.-Vertr. wird in diesem Zusammenhang als Kurzform für „Handelsvertretung“ verwendet.
Beispiel: „Ha.-Vertr.“ wird im passenden Fachkontext für „Handelsvertretung“ verwendet.
Welche Bedeutung ist gemeint?
Ha.-Vertr. ist mehrdeutig; Fachgebiet, Dokumenttyp und benachbarte Begriffe helfen bei der Zuordnung.
Verwendung und Schreibweise
Schreibweise
Übliche Schreibweise: Ha.-Vertr.. Bei offiziellen Bezeichnungen sollte die etablierte Schreibweise beibehalten werden.
Im Kontext
Ha.-Vertr. ist mehrdeutig; Fachgebiet, Dokumenttyp und benachbarte Begriffe helfen bei der Zuordnung.
Beispiel
„Ha.-Vertr.“ wird im passenden Fachkontext für „Handelsvertrag, Handelsvertreter“ verwendet.
Nicht verwechseln
Ha.-Vertr. nicht ohne Kontext einer einzigen Bedeutung zuordnen.