HaagEheschlAbk.
HaagEheschlAbk. steht für „Haager Abkommen zur Regelung des Geltungsbereichs der Gesetze auf dem Gebiet der Eheschließung (1902)“.
Bedeutung von HaagEheschlAbk.
Haager Abkommen zur Regelung des Geltungsbereichs der Gesetze auf dem Gebiet der Eheschließung (1902)
Recht & VerwaltungHaagEheschlAbk. wird in diesem Zusammenhang als Kurzform für „Haager Abkommen zur Regelung des Geltungsbereichs der Gesetze auf dem Gebiet der Eheschließung (1902)“ verwendet.
Beispiel: „HaagEheschlAbk.“ wird im passenden Fachkontext für „Haager Abkommen zur Regelung des Geltungsbereichs der Gesetze auf dem Gebiet der Eheschließung (1902)“ verwendet.
Verwendung und Schreibweise
Schreibweise
Übliche Schreibweise: HaagEheschlAbk.. Bei offiziellen Bezeichnungen sollte die etablierte Schreibweise beibehalten werden.
Im Kontext
Für die Zuordnung von HaagEheschlAbk. zu „Haager Abkommen zur Regelung des Geltungsbereichs der Gesetze auf dem Gebiet der Eheschließung (1902)“ sind Fachgebiet, Dokumenttyp und die unmittelbar benachbarten Begriffe entscheidend.
Beispiel
„HaagEheschlAbk.“ wird im passenden Fachkontext für „Haager Abkommen zur Regelung des Geltungsbereichs der Gesetze auf dem Gebiet der Eheschließung (1902)“ verwendet.