Abkürzungsverzeichnis › G.n.b.R.
Was bedeutet G.n.b.R.?
G.n.b.R.
G.n.b.R. steht für „Gesellschaft nach bürgerlichem Recht“.
Bedeutung von G.n.b.R.
1
Gesellschaft nach bürgerlichem Recht
GesellschaftsrechtG.n.b.R. ist eine ältere beziehungsweise seltene Bezeichnung für eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts.
Beispiel: Mehrere Personen können sich zu einer G.n.b.R. zusammenschließen
Verwendung und Schreibweise
Schreibweise
Schreibweise: G.n.b.R.
Im Kontext
Mehrere Personen können sich zu einer G.n.b.R. zusammenschließen
Beispiel
Mehrere Personen können sich zu einer G.n.b.R. zusammenschließen
Nicht verwechseln
Heute ist GbR die übliche Abkürzung