Abkürzungsverzeichnis G.n.b.R.
Was bedeutet G.n.b.R.?

G.n.b.R.

G.n.b.R. steht für „Gesellschaft nach bürgerlichem Recht“.

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Bedeutung von G.n.b.R.

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Gesellschaft nach bürgerlichem Recht

Gesellschaftsrecht

G.n.b.R. ist eine ältere beziehungsweise seltene Bezeichnung für eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts.

Beispiel: Mehrere Personen können sich zu einer G.n.b.R. zusammenschließen

Verwendung und Schreibweise

Schreibweise

Schreibweise: G.n.b.R.

Im Kontext

Mehrere Personen können sich zu einer G.n.b.R. zusammenschließen

Beispiel

Mehrere Personen können sich zu einer G.n.b.R. zusammenschließen

Nicht verwechseln

Heute ist GbR die übliche Abkürzung