FAG
FAG steht für „„Feldarbeitsgerät (Bw.), Finanzausgleichsgesetz, Flughafen Frankfurt/Main AG, Flugtechnische Arbeitsgemeinschaft, Forstabgabegesetz, Frauenarbeitsgemeinschaft, Gesetz über Fernmeldeanlagen““.
Bedeutung von FAG
„Feldarbeitsgerät (Bw.), Finanzausgleichsgesetz, Flughafen Frankfurt/Main AG, Flugtechnische Arbeitsgemeinschaft, Forstabgabegesetz, Frauenarbeitsgemeinschaft, Gesetz über Fernmeldeanlagen“
FachbegriffFAG wird hier als Bezeichnung für „„Feldarbeitsgerät (Bw.), Finanzausgleichsgesetz, Flughafen Frankfurt/Main AG, Flugtechnische Arbeitsgemeinschaft, Forstabgabegesetz, Frauenarbeitsgemeinschaft, Gesetz über Fernmeldeanlagen““ geführt. Ohne fachliche Umgebung kann dieselbe Zeichenfolge allerdings eine andere Bedeutung besitzen.
Beispiel: Beispiel: Nach „„Feldarbeitsgerät (Bw.), Finanzausgleichsgesetz, Flughafen Frankfurt/Main AG, Flugtechnische Arbeitsgemeinschaft, Forstabgabegesetz, Frauenarbeitsgemeinschaft, Gesetz über Fernmeldeanlagen“ (FAG)“ kann der folgende Abschnitt die Kurzform FAG verwenden.
Verwendung und Schreibweise
Schreibweise
Schreibweise: FAG.
Im Kontext
In mehrdeutigen Texten verbessert die Kombination aus Langform und FAG die Verständlichkeit.
Beispiel
Beispiel: Nach „„Feldarbeitsgerät (Bw.), Finanzausgleichsgesetz, Flughafen Frankfurt/Main AG, Flugtechnische Arbeitsgemeinschaft, Forstabgabegesetz, Frauenarbeitsgemeinschaft, Gesetz über Fernmeldeanlagen“ (FAG)“ kann der folgende Abschnitt die Kurzform FAG verwenden.
Nicht verwechseln
Bei FAG können je nach Fachgebiet weitere Bedeutungen existieren; deshalb den Kontext mitprüfen.