Abkürzungsverzeichnis e.Wz.
Was bedeutet e.Wz.?

e.Wz.

e.Wz. steht für „eingetragenes Warenzeichen“.

Fachabkürzung

Bedeutung von e.Wz.

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eingetragenes Warenzeichen

Allgemein

e.Wz. wird in diesem Zusammenhang als Kurzform für „eingetragenes Warenzeichen“ verwendet.

Beispiel: „e.Wz.“ wird im passenden Fachkontext für „eingetragenes Warenzeichen“ verwendet.

Verwendung und Schreibweise

Schreibweise

Übliche Schreibweise: e.Wz.. Bei offiziellen Bezeichnungen sollte die etablierte Schreibweise beibehalten werden.

Im Kontext

Für die Zuordnung von e.Wz. zu „eingetragenes Warenzeichen“ sind Fachgebiet, Dokumenttyp und die unmittelbar benachbarten Begriffe entscheidend.

Beispiel

„e.Wz.“ wird im passenden Fachkontext für „eingetragenes Warenzeichen“ verwendet.