Abkürzungsverzeichnis › e.Wz.
Was bedeutet e.Wz.?
e.Wz.
e.Wz. steht für „eingetragenes Warenzeichen“.
Bedeutung von e.Wz.
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eingetragenes Warenzeichen
Allgemeine.Wz. wird in diesem Zusammenhang als Kurzform für „eingetragenes Warenzeichen“ verwendet.
Beispiel: „e.Wz.“ wird im passenden Fachkontext für „eingetragenes Warenzeichen“ verwendet.
Verwendung und Schreibweise
Schreibweise
Übliche Schreibweise: e.Wz.. Bei offiziellen Bezeichnungen sollte die etablierte Schreibweise beibehalten werden.
Im Kontext
Für die Zuordnung von e.Wz. zu „eingetragenes Warenzeichen“ sind Fachgebiet, Dokumenttyp und die unmittelbar benachbarten Begriffe entscheidend.
Beispiel
„e.Wz.“ wird im passenden Fachkontext für „eingetragenes Warenzeichen“ verwendet.