Abkürzungsverzeichnis › Erl.
Was bedeutet Erl.?
Erl.
Erl. steht für „Erlass“.
Bedeutung von Erl.
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Erlass
Verwaltung & RechtErl. steht für Erlass. Gemeint ist eine behördliche oder ministerielle Anordnung beziehungsweise Verwaltungsvorschrift.
Beispiel: Ein Ministerium kann in einem Erl. interne Verfahrensregeln festlegen.
Verwendung und Schreibweise
Schreibweise
Schreibweise: Erl.
Im Kontext
Ein Ministerium kann in einem Erl. interne Verfahrensregeln festlegen.
Beispiel
Ein Ministerium kann in einem Erl. interne Verfahrensregeln festlegen.
Nicht verwechseln
Nicht mit Gesetz oder Verordnung gleichsetzen; ein Erlass hat je nach Rechtsordnung einen anderen Normcharakter.