Abkürzungsverzeichnis Erl.
Was bedeutet Erl.?

Erl.

Erl. steht für „Erlass“.

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Bedeutung von Erl.

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Erlass

Verwaltung & Recht

Erl. steht für Erlass. Gemeint ist eine behördliche oder ministerielle Anordnung beziehungsweise Verwaltungsvorschrift.

Beispiel: Ein Ministerium kann in einem Erl. interne Verfahrensregeln festlegen.

Verwendung und Schreibweise

Schreibweise

Schreibweise: Erl.

Im Kontext

Ein Ministerium kann in einem Erl. interne Verfahrensregeln festlegen.

Beispiel

Ein Ministerium kann in einem Erl. interne Verfahrensregeln festlegen.

Nicht verwechseln

Nicht mit Gesetz oder Verordnung gleichsetzen; ein Erlass hat je nach Rechtsordnung einen anderen Normcharakter.