Abkürzungsverzeichnis › e.K.
Was bedeutet e.K.?
e.K.
e.K. steht für „eingetragener Kaufmann, eingetragene Kauffrau“.
Bedeutung von e.K.
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eingetragener Kaufmann, eingetragene Kauffrau
Allgemeine.K. wird in diesem Zusammenhang als Kurzform für „eingetragener Kaufmann, eingetragene Kauffrau“ verwendet.
Beispiel: „e.K.“ wird im passenden Fachkontext für „eingetragener Kaufmann, eingetragene Kauffrau“ verwendet.
Verwendung und Schreibweise
Schreibweise
Übliche Schreibweise: e.K.. Bei offiziellen Bezeichnungen sollte die etablierte Schreibweise beibehalten werden.
Im Kontext
Für die Zuordnung von e.K. zu „eingetragener Kaufmann, eingetragene Kauffrau“ sind Fachgebiet, Dokumenttyp und die unmittelbar benachbarten Begriffe entscheidend.
Beispiel
„e.K.“ wird im passenden Fachkontext für „eingetragener Kaufmann, eingetragene Kauffrau“ verwendet.