Abkürzungsverzeichnis › d.ö.D.
Was bedeutet d.ö.D.?
d.ö.D.
d.ö.D. steht für „des öffentlichen Dienstes“.
Bedeutung von d.ö.D.
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des öffentlichen Dienstes
Verwaltung & Arbeitsrechtd.ö.D. steht für „des öffentlichen Dienstes“. Die Kurzform begegnet in arbeits-, tarif- und verwaltungsrechtlichen Texten, wenn Beschäftigung, Einrichtungen oder Regelungen des öffentlichen Dienstes bezeichnet werden.
Beispiel: Eine tarifliche Regelung kann speziell für Beschäftigte d.ö.D. gelten.
Verwendung und Schreibweise
Schreibweise
Schreibweise: d.ö.D.
Im Kontext
Eine tarifliche Regelung kann speziell für Beschäftigte d.ö.D. gelten.
Beispiel
Eine tarifliche Regelung kann speziell für Beschäftigte d.ö.D. gelten.
Nicht verwechseln
Nicht mit „des öffentlichen Rechts“ verwechseln, das im Altbestand als d.ö.R. geführt wird.