Abkürzungsverzeichnis d.ö.D.
Was bedeutet d.ö.D.?

d.ö.D.

d.ö.D. steht für „des öffentlichen Dienstes“.

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Bedeutung von d.ö.D.

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des öffentlichen Dienstes

Verwaltung & Arbeitsrecht

d.ö.D. steht für „des öffentlichen Dienstes“. Die Kurzform begegnet in arbeits-, tarif- und verwaltungsrechtlichen Texten, wenn Beschäftigung, Einrichtungen oder Regelungen des öffentlichen Dienstes bezeichnet werden.

Beispiel: Eine tarifliche Regelung kann speziell für Beschäftigte d.ö.D. gelten.

Verwendung und Schreibweise

Schreibweise

Schreibweise: d.ö.D.

Im Kontext

Eine tarifliche Regelung kann speziell für Beschäftigte d.ö.D. gelten.

Beispiel

Eine tarifliche Regelung kann speziell für Beschäftigte d.ö.D. gelten.

Nicht verwechseln

Nicht mit „des öffentlichen Rechts“ verwechseln, das im Altbestand als d.ö.R. geführt wird.