Abkürzungsverzeichnis D.-Anw.
Was bedeutet D.-Anw.?

D.-Anw.

D.-Anw. steht für „Dienstanweisung; Durchführungsanweisung“.

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Bedeutungen von D.-Anw.

1

Dienstanweisung

Verwaltung & Vorschriften

D.-Anw. steht für Dienstanweisung oder Durchführungsanweisung. Eine Dienstanweisung regelt interne Aufgaben, Abläufe oder Verhaltensvorgaben innerhalb einer Organisation; eine Durchführungsanweisung konkretisiert häufig die praktische Anwendung einer übergeordneten Regelung.

Beispiel: Eine Behörde kann in einer D.-Anw. festlegen, wie ein bestimmtes Verwaltungsverfahren intern zu bearbeiten ist.

2

Durchführungsanweisung

Verwaltung & Vorschriften

D.-Anw. steht für Dienstanweisung oder Durchführungsanweisung. Eine Dienstanweisung regelt interne Aufgaben, Abläufe oder Verhaltensvorgaben innerhalb einer Organisation; eine Durchführungsanweisung konkretisiert häufig die praktische Anwendung einer übergeordneten Regelung.

Beispiel: Eine Behörde kann in einer D.-Anw. festlegen, wie ein bestimmtes Verwaltungsverfahren intern zu bearbeiten ist.

Welche Bedeutung ist gemeint?

Behörde, Verwaltung, interne Vorschrift, Durchführung, Verfahren, Dienststelle oder Regelwerk sind typische Hinweise.

Verwendung und Schreibweise

Schreibweise

Schreibweise: D.-Anw.

Im Kontext

Eine Behörde kann in einer D.-Anw. festlegen, wie ein bestimmtes Verwaltungsverfahren intern zu bearbeiten ist.

Beispiel

Eine Behörde kann in einer D.-Anw. festlegen, wie ein bestimmtes Verwaltungsverfahren intern zu bearbeiten ist.

Nicht verwechseln

Dienstanweisung und Durchführungsanweisung sind nicht identisch. Titel, herausgebende Stelle und Regelungsgegenstand zeigen, welche Bedeutung gemeint ist.