D.-Anw.
D.-Anw. steht für „Dienstanweisung; Durchführungsanweisung“.
Bedeutungen von D.-Anw.
Dienstanweisung
Verwaltung & VorschriftenD.-Anw. steht für Dienstanweisung oder Durchführungsanweisung. Eine Dienstanweisung regelt interne Aufgaben, Abläufe oder Verhaltensvorgaben innerhalb einer Organisation; eine Durchführungsanweisung konkretisiert häufig die praktische Anwendung einer übergeordneten Regelung.
Beispiel: Eine Behörde kann in einer D.-Anw. festlegen, wie ein bestimmtes Verwaltungsverfahren intern zu bearbeiten ist.
Durchführungsanweisung
Verwaltung & VorschriftenD.-Anw. steht für Dienstanweisung oder Durchführungsanweisung. Eine Dienstanweisung regelt interne Aufgaben, Abläufe oder Verhaltensvorgaben innerhalb einer Organisation; eine Durchführungsanweisung konkretisiert häufig die praktische Anwendung einer übergeordneten Regelung.
Beispiel: Eine Behörde kann in einer D.-Anw. festlegen, wie ein bestimmtes Verwaltungsverfahren intern zu bearbeiten ist.
Welche Bedeutung ist gemeint?
Behörde, Verwaltung, interne Vorschrift, Durchführung, Verfahren, Dienststelle oder Regelwerk sind typische Hinweise.
Verwendung und Schreibweise
Schreibweise
Schreibweise: D.-Anw.
Im Kontext
Eine Behörde kann in einer D.-Anw. festlegen, wie ein bestimmtes Verwaltungsverfahren intern zu bearbeiten ist.
Beispiel
Eine Behörde kann in einer D.-Anw. festlegen, wie ein bestimmtes Verwaltungsverfahren intern zu bearbeiten ist.
Nicht verwechseln
Dienstanweisung und Durchführungsanweisung sind nicht identisch. Titel, herausgebende Stelle und Regelungsgegenstand zeigen, welche Bedeutung gemeint ist.