Abkürzungsverzeichnis › B.-Vorst.
Was bedeutet B.-Vorst.?

B.-Vorst.

B.-Vorst. steht für „Bundesvorstand“.

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Bedeutung von B.-Vorst.

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Bundesvorstand

Organisation & Verbände

B.-Vorst. steht für „Bundesvorstand“. Die Kurzform bezeichnet die Leitungsebene auf Bundesebene einer Organisation, eines Verbandes oder einer Partei und begegnet vor allem in älteren Protokollen, Satzungen und Verzeichnissen.

Beispiel: Ein historisches Sitzungsprotokoll kann einen Beschluss des B.-Vorst. dokumentieren.

Verwendung und Schreibweise

Schreibweise

Im Bestand geführte Schreibweise: B.-Vorst.

Im Kontext

Ein historisches Sitzungsprotokoll kann einen Beschluss des B.-Vorst. dokumentieren.

Beispiel

Ein historisches Sitzungsprotokoll kann einen Beschluss des B.-Vorst. dokumentieren.

Nicht verwechseln

Nicht mit einem staatlichen Bundesorgan gleichsetzen; ein Bundesvorstand ist typischerweise ein internes Leitungsorgan einer Organisation.