Abkürzungsverzeichnis › B.-Vorst.
Was bedeutet B.-Vorst.?
B.-Vorst.
B.-Vorst. steht für „Bundesvorstand“.
Bedeutung von B.-Vorst.
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Bundesvorstand
Organisation & VerbändeB.-Vorst. steht für „Bundesvorstand“. Die Kurzform bezeichnet die Leitungsebene auf Bundesebene einer Organisation, eines Verbandes oder einer Partei und begegnet vor allem in älteren Protokollen, Satzungen und Verzeichnissen.
Beispiel: Ein historisches Sitzungsprotokoll kann einen Beschluss des B.-Vorst. dokumentieren.
Verwendung und Schreibweise
Schreibweise
Im Bestand geführte Schreibweise: B.-Vorst.
Im Kontext
Ein historisches Sitzungsprotokoll kann einen Beschluss des B.-Vorst. dokumentieren.
Beispiel
Ein historisches Sitzungsprotokoll kann einen Beschluss des B.-Vorst. dokumentieren.
Nicht verwechseln
Nicht mit einem staatlichen Bundesorgan gleichsetzen; ein Bundesvorstand ist typischerweise ein internes Leitungsorgan einer Organisation.