Abkürzungsverzeichnis b.u.v.
Was bedeutet b.u.v.?

b.u.v.

b.u.v. steht für „beschlossen und verkündet“.

Fachabkürzung

Bedeutung von b.u.v.

1

beschlossen und verkündet

Allgemein

b.u.v. wird in diesem Zusammenhang als Kurzform für „beschlossen und verkündet“ verwendet.

Beispiel: „b.u.v.“ wird im passenden Fachkontext für „beschlossen und verkündet“ verwendet.

Verwendung und Schreibweise

Schreibweise

Übliche Schreibweise: b.u.v.. Bei offiziellen Bezeichnungen sollte die etablierte Schreibweise beibehalten werden.

Im Kontext

Für die Zuordnung von b.u.v. zu „beschlossen und verkündet“ sind Fachgebiet, Dokumenttyp und die unmittelbar benachbarten Begriffe entscheidend.

Beispiel

„b.u.v.“ wird im passenden Fachkontext für „beschlossen und verkündet“ verwendet.