Abkürzungsverzeichnis › b.u.v.
Was bedeutet b.u.v.?
b.u.v.
b.u.v. steht für „beschlossen und verkündet“.
Bedeutung von b.u.v.
1
beschlossen und verkündet
Allgemeinb.u.v. wird in diesem Zusammenhang als Kurzform für „beschlossen und verkündet“ verwendet.
Beispiel: „b.u.v.“ wird im passenden Fachkontext für „beschlossen und verkündet“ verwendet.
Verwendung und Schreibweise
Schreibweise
Übliche Schreibweise: b.u.v.. Bei offiziellen Bezeichnungen sollte die etablierte Schreibweise beibehalten werden.
Im Kontext
Für die Zuordnung von b.u.v. zu „beschlossen und verkündet“ sind Fachgebiet, Dokumenttyp und die unmittelbar benachbarten Begriffe entscheidend.
Beispiel
„b.u.v.“ wird im passenden Fachkontext für „beschlossen und verkündet“ verwendet.