BG
BG steht für „Bundesgesetz“.
Bedeutung von BG
Bundesgesetz
Schweizer RechtBG steht im schweizerischen Rechtskontext für Bundesgesetz. Damit wird ein Erlass der Schweizerischen Eidgenossenschaft auf Gesetzesstufe bezeichnet. In amtlichen Titeln erscheint häufig die Formulierung „Bundesgesetz über …“.
Beispiel: „BG über …“ kann in einer juristischen Fundstelle als verkürzter Hinweis auf ein schweizerisches Bundesgesetz erscheinen.
Verwendung und Schreibweise
Schreibweise
Schreibweise: BG
Im Kontext
„BG über …“ kann in einer juristischen Fundstelle als verkürzter Hinweis auf ein schweizerisches Bundesgesetz erscheinen.
Beispiel
„BG über …“ kann in einer juristischen Fundstelle als verkürzter Hinweis auf ein schweizerisches Bundesgesetz erscheinen.
Nicht verwechseln
BG ist international stark mehrdeutig. Ohne Schweizer Rechtskontext kann es beispielsweise auch für andere Begriffe oder Institutionen stehen.