BayObLG
BayObLG steht für „Bayerisches Oberstes Landesgericht““.
Bedeutung von BayObLG
Bayerisches Oberstes Landesgericht“
NachschlagewerkBayObLG steht im bestehenden abkuerzung.net-Bestand für „Bayerisches Oberstes Landesgericht““. Die Kurzform ist im jeweiligen Fachzusammenhang zu lesen. Für eine belastbare Zuordnung sind vor allem Dokumentart, Fachgebiet, Zeitraum, Herkunft der Quelle und die direkt benachbarten Begriffe relevant. Diese Kontextmerkmale helfen insbesondere bei älteren oder mehrfach belegten Kürzeln.
Beispiel: In einer fachlich passenden Quelle kann BayObLG als Kurzform für „Bayerisches Oberstes Landesgericht““ verwendet werden. Vor der endgültigen Zuordnung sollte die Langform durch den unmittelbaren Satz- oder Dokumentkontext bestätigt werden.
Verwendung und Schreibweise
Schreibweise
Im Bestand geführte Schreibweise: BayObLG
Im Kontext
In einer fachlich passenden Quelle kann BayObLG als Kurzform für „Bayerisches Oberstes Landesgericht““ verwendet werden. Vor der endgültigen Zuordnung sollte die Langform durch den unmittelbaren Satz- oder Dokumentkontext bestätigt werden.
Beispiel
In einer fachlich passenden Quelle kann BayObLG als Kurzform für „Bayerisches Oberstes Landesgericht““ verwendet werden. Vor der endgültigen Zuordnung sollte die Langform durch den unmittelbaren Satz- oder Dokumentkontext bestätigt werden.
Nicht verwechseln
Die Zeichenfolge BayObLG kann in anderen Quellen anders verwendet werden. Die hier dokumentierte Bedeutung „Bayerisches Oberstes Landesgericht““ ist deshalb nicht automatisch auf jede gleich geschriebene Fundstelle übertragbar.