BaulG
BaulG steht für „Baulandgesetz, Baulenkungsgesetz““.
Bedeutung von BaulG
Baulandgesetz, Baulenkungsgesetz“
NachschlagewerkBaulG steht im bestehenden abkuerzung.net-Bestand für „Baulandgesetz, Baulenkungsgesetz““. Die Kurzform ist im jeweiligen Fachzusammenhang zu lesen. Für eine belastbare Zuordnung sind vor allem Dokumentart, Fachgebiet, Zeitraum, Herkunft der Quelle und die direkt benachbarten Begriffe relevant. Diese Kontextmerkmale helfen insbesondere bei älteren oder mehrfach belegten Kürzeln.
Beispiel: In einer fachlich passenden Quelle kann BaulG als Kurzform für „Baulandgesetz, Baulenkungsgesetz““ verwendet werden. Vor der endgültigen Zuordnung sollte die Langform durch den unmittelbaren Satz- oder Dokumentkontext bestätigt werden.
Verwendung und Schreibweise
Schreibweise
Im Bestand geführte Schreibweise: BaulG
Im Kontext
In einer fachlich passenden Quelle kann BaulG als Kurzform für „Baulandgesetz, Baulenkungsgesetz““ verwendet werden. Vor der endgültigen Zuordnung sollte die Langform durch den unmittelbaren Satz- oder Dokumentkontext bestätigt werden.
Beispiel
In einer fachlich passenden Quelle kann BaulG als Kurzform für „Baulandgesetz, Baulenkungsgesetz““ verwendet werden. Vor der endgültigen Zuordnung sollte die Langform durch den unmittelbaren Satz- oder Dokumentkontext bestätigt werden.
Nicht verwechseln
Die Zeichenfolge BaulG kann in anderen Quellen anders verwendet werden. Die hier dokumentierte Bedeutung „Baulandgesetz, Baulenkungsgesetz““ ist deshalb nicht automatisch auf jede gleich geschriebene Fundstelle übertragbar.