Abkürzungsverzeichnis › B.a.L.
Was bedeutet B.a.L.?
B.a.L.
B.a.L. steht für „Beamter auf Lebenszeit“.
Bedeutung von B.a.L.
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Beamter auf Lebenszeit
Deutsches BeamtenrechtB.a.L. steht für „Beamter auf Lebenszeit“. Die historische beziehungsweise verwaltungsinterne Kurzform bezeichnet im deutschen Beamtenrecht einen Beamten, dessen Beamtenverhältnis auf Lebenszeit begründet ist.
Beispiel: Eine ältere Personalakte kann den Status eines Bediensteten mit B.a.L. angeben.
Verwendung und Schreibweise
Schreibweise
Im Bestand geführte Schreibweise: B.a.L.
Im Kontext
Eine ältere Personalakte kann den Status eines Bediensteten mit B.a.L. angeben.
Beispiel
Eine ältere Personalakte kann den Status eines Bediensteten mit B.a.L. angeben.
Nicht verwechseln
Nicht mit Beamter auf Widerruf oder Beamter auf Zeit verwechseln; diese bezeichnen andere beamtenrechtliche Statusformen.