Abkürzungsverzeichnis B.a.L.
Was bedeutet B.a.L.?

B.a.L.

B.a.L. steht für „Beamter auf Lebenszeit“.

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Bedeutung von B.a.L.

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Beamter auf Lebenszeit

Deutsches Beamtenrecht

B.a.L. steht für „Beamter auf Lebenszeit“. Die historische beziehungsweise verwaltungsinterne Kurzform bezeichnet im deutschen Beamtenrecht einen Beamten, dessen Beamtenverhältnis auf Lebenszeit begründet ist.

Beispiel: Eine ältere Personalakte kann den Status eines Bediensteten mit B.a.L. angeben.

Verwendung und Schreibweise

Schreibweise

Im Bestand geführte Schreibweise: B.a.L.

Im Kontext

Eine ältere Personalakte kann den Status eines Bediensteten mit B.a.L. angeben.

Beispiel

Eine ältere Personalakte kann den Status eines Bediensteten mit B.a.L. angeben.

Nicht verwechseln

Nicht mit Beamter auf Widerruf oder Beamter auf Zeit verwechseln; diese bezeichnen andere beamtenrechtliche Statusformen.