AV
AV steht für „Anlagevermögen“.
Bedeutung von AV
Anlagevermögen
RechnungswesenAV steht im Rechnungswesen häufig für Anlagevermögen. Dazu gehören Vermögensgegenstände, die dazu bestimmt sind, einem Unternehmen dauerhaft zu dienen, etwa Maschinen, Gebäude oder bestimmte immaterielle Vermögenswerte.
Beispiel: Eine Produktionsmaschine kann als Bestandteil des AV bilanziert und über ihre Nutzungsdauer abgeschrieben werden.
Verwendung und Schreibweise
Schreibweise
Übliche beziehungsweise im Bestand geführte Schreibweise: AV.
Im Kontext
Die Gegenüberstellung AV/UV beziehungsweise Anlage- und Umlaufvermögen ist ein starkes Erkennungssignal.
Beispiel
Eine Produktionsmaschine kann als Bestandteil des AV bilanziert und über ihre Nutzungsdauer abgeschrieben werden.
Nicht verwechseln
AV ist stark mehrdeutig und kann etwa Audio/Video, Arbeitsvertrag oder andere Begriffe bedeuten; ohne Bilanzkontext ist Anlagevermögen nicht eindeutig.