ATSG
ATSG steht für „Allgemeiner Teil des Sozialversicherungsrechts“.
Bedeutung von ATSG
Allgemeiner Teil des Sozialversicherungsrechts
Schweizer SozialversicherungsrechtATSG steht für Bundesgesetz über den Allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts. Das schweizerische Gesetz vereinheitlicht zentrale Begriffe, Grundsätze und Verfahrensregeln für verschiedene Sozialversicherungszweige, soweit die Spezialgesetze darauf Bezug nehmen.
Beispiel: Bei einer sozialversicherungsrechtlichen Verfügung können Verfahrensregeln des ATSG zur Anwendung kommen.
Verwendung und Schreibweise
Schreibweise
Im Bestand geführte Schreibweise: ATSG
Im Kontext
Bei einer sozialversicherungsrechtlichen Verfügung können Verfahrensregeln des ATSG zur Anwendung kommen.
Beispiel
Bei einer sozialversicherungsrechtlichen Verfügung können Verfahrensregeln des ATSG zur Anwendung kommen.
Nicht verwechseln
Das ATSG ersetzt die einzelnen Sozialversicherungsgesetze nicht; es enthält einen allgemeinen Rahmen, der mit den jeweiligen Spezialgesetzen zusammenspielt.