ArbNErfG
ArbNErfG steht für „Gesetz über Arbeitnehmererfindungen“.
Bedeutung von ArbNErfG
Gesetz über Arbeitnehmererfindungen
Deutsches RechtArbNErfG steht für Gesetz über Arbeitnehmererfindungen. Das deutsche Gesetz regelt den Interessenausgleich bei Erfindungen und technischen Verbesserungsvorschlägen von Beschäftigten, insbesondere zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern.
Beispiel: Entwickelt ein Arbeitnehmer im Rahmen seiner Tätigkeit eine patentfähige Diensterfindung, können Vorschriften des ArbNErfG relevant werden.
Verwendung und Schreibweise
Schreibweise
Im Bestand geführte Schreibweise: ArbNErfG
Im Kontext
Entwickelt ein Arbeitnehmer im Rahmen seiner Tätigkeit eine patentfähige Diensterfindung, können Vorschriften des ArbNErfG relevant werden.
Beispiel
Entwickelt ein Arbeitnehmer im Rahmen seiner Tätigkeit eine patentfähige Diensterfindung, können Vorschriften des ArbNErfG relevant werden.
Nicht verwechseln
Nicht mit allgemeinem Patentrecht gleichsetzen; das ArbNErfG regelt speziell das Verhältnis zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern bei Erfindungen.