Abkürzungsverzeichnis › ArbG
Was bedeutet ArbG?
ArbG
ArbG steht für „Arbeitsgericht“.
Bedeutung von ArbG
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Arbeitsgericht
Recht & GerichteArbG steht für „Arbeitsgericht“. Arbeitsgerichte entscheiden über arbeitsrechtliche Streitigkeiten, beispielsweise zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern. Die genaue Stellung des Gerichts richtet sich nach der jeweiligen Rechtsordnung.
Beispiel: Eine Kündigungsschutzklage kann in Deutschland in erster Instanz vor einem ArbG verhandelt werden.
Verwendung und Schreibweise
Schreibweise
Im Bestand geführte Schreibweise: ArbG
Im Kontext
Eine Kündigungsschutzklage kann in Deutschland in erster Instanz vor einem ArbG verhandelt werden.
Beispiel
Eine Kündigungsschutzklage kann in Deutschland in erster Instanz vor einem ArbG verhandelt werden.
Nicht verwechseln
Nicht mit ArbGG verwechseln: ArbG bezeichnet das Gericht, ArbGG das deutsche Arbeitsgerichtsgesetz.