Abkürzungsverzeichnis ArbG
Was bedeutet ArbG?

ArbG

ArbG steht für „Arbeitsgericht“.

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Bedeutung von ArbG

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Arbeitsgericht

Recht & Gerichte

ArbG steht für „Arbeitsgericht“. Arbeitsgerichte entscheiden über arbeitsrechtliche Streitigkeiten, beispielsweise zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern. Die genaue Stellung des Gerichts richtet sich nach der jeweiligen Rechtsordnung.

Beispiel: Eine Kündigungsschutzklage kann in Deutschland in erster Instanz vor einem ArbG verhandelt werden.

Verwendung und Schreibweise

Schreibweise

Im Bestand geführte Schreibweise: ArbG

Im Kontext

Eine Kündigungsschutzklage kann in Deutschland in erster Instanz vor einem ArbG verhandelt werden.

Beispiel

Eine Kündigungsschutzklage kann in Deutschland in erster Instanz vor einem ArbG verhandelt werden.

Nicht verwechseln

Nicht mit ArbGG verwechseln: ArbG bezeichnet das Gericht, ArbGG das deutsche Arbeitsgerichtsgesetz.