Abkürzungsverzeichnis › Akk.P.
Was bedeutet Akk.P.?
Akk.P.
Akk.P. steht für „Akkusativ der Person“.
Bedeutung von Akk.P.
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Akkusativ der Person
SprachwissenschaftAkk.P. steht in grammatischen Kurzangaben für „Akkusativ der Person“. Die Bezeichnung unterscheidet eine auf eine Person bezogene Akkusativergänzung von anderen Ergänzungstypen und findet sich insbesondere in älteren Grammatiken und Wörterbüchern.
Beispiel: Eine ältere Grammatik kann bei einem Verb getrennt Akk.P. und Akk.S. als Ergänzungsmöglichkeiten angeben.
Verwendung und Schreibweise
Schreibweise
Im Bestand geführte Schreibweise: Akk.P.
Im Kontext
Eine ältere Grammatik kann bei einem Verb getrennt Akk.P. und Akk.S. als Ergänzungsmöglichkeiten angeben.
Beispiel
Eine ältere Grammatik kann bei einem Verb getrennt Akk.P. und Akk.S. als Ergänzungsmöglichkeiten angeben.
Nicht verwechseln
Nicht mit Akk.S. verwechseln: Dort steht S für „Sache“, während P hier „Person“ bezeichnet.