Abkürzungsverzeichnis Akk.P.
Was bedeutet Akk.P.?

Akk.P.

Akk.P. steht für „Akkusativ der Person“.

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Bedeutung von Akk.P.

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Akkusativ der Person

Sprachwissenschaft

Akk.P. steht in grammatischen Kurzangaben für „Akkusativ der Person“. Die Bezeichnung unterscheidet eine auf eine Person bezogene Akkusativergänzung von anderen Ergänzungstypen und findet sich insbesondere in älteren Grammatiken und Wörterbüchern.

Beispiel: Eine ältere Grammatik kann bei einem Verb getrennt Akk.P. und Akk.S. als Ergänzungsmöglichkeiten angeben.

Verwendung und Schreibweise

Schreibweise

Im Bestand geführte Schreibweise: Akk.P.

Im Kontext

Eine ältere Grammatik kann bei einem Verb getrennt Akk.P. und Akk.S. als Ergänzungsmöglichkeiten angeben.

Beispiel

Eine ältere Grammatik kann bei einem Verb getrennt Akk.P. und Akk.S. als Ergänzungsmöglichkeiten angeben.

Nicht verwechseln

Nicht mit Akk.S. verwechseln: Dort steht S für „Sache“, während P hier „Person“ bezeichnet.